Die Liquiditätsfalle

Die strukturelle Bindung des Vermögens wird in existenziellen Krisen zur fundamentalen Falle.

• Gebundenheit als Belastung: Dies betrifft nicht nur Privathaushalte, sondern in besonderem Maße Landwirte, Gastwirte und Kleinunternehmer. Deren Betriebsvermögen ist durch Kredite belastet und durch ständige Investitionszwänge blockiert. Das Vermögen ist vorhanden, aber nicht disponibel.

• Das Diktat der Verwertung: Ein Urteil des Bundessozialgerichts machte dies schonungslos deutlich: Selbst beträchtliches Immobilien- oder Betriebsvermögen muss vor der Inanspruchnahme von Sozialleistungen erst „aufgegessen“ – also in Liquidität umgewandelt und damit zerstört – werden. Vermögen ohne Liquidität ist in der Krise keine Sicherheit, sondern eine Verwertungsfalle.

Die kategoriale Spaltung der Verfügbarkeit

Die Liquiditätsfrage entlarvt die Ungleichheit in ihrer schärfsten Form.

• Die verschleierte Verteilung: Die aggregierten Vermögenszahlen werden von der Spitze dominiert: Das oberste 1 % hält rund 35 % des Gesamtvermögens, die unteren 50 % der Haushalte hingegen lediglich 1–2 %. Die Behauptung des „Geld-Parkens“ beschreibt folglich nicht das Verhalten der Breite, sondern die ungleiche Verteilung des wenigen frei verfügbaren Kapitals.

• Die wahre Trennlinie: Die entscheidende kategoriale Differenz verläuft nicht zwischen „Investieren“ und „Nicht-Investieren“, sondern zwischen „Liquidität vorhanden“ und „Liquidität nicht vorhanden“. Der Großteil der Bevölkerung hat schlicht kein nennenswertes Kapital, das sie „falsch parken“ könnten.


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