Kapitel 22 – Volksbegehren – ein Sieg ohne Namen

Ich schrieb einen Satz. Mehr war es nicht. Und doch war es alles.
Ein kleiner Satz, der sich gegen den großen Satz „Das geht nicht!“ stellte.
Damals, als die Studiengebühren in Bayern Gesetz werden sollten, formulierte ich ein einfaches Gesetz zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes:

Art. 71 erhält folgende Fassung:
„Die Hochschulen erheben von den Studierenden keine Studienbeiträge oder Verwaltungsgebühren.“

Alle sagten, das sei nicht möglich. Zu einfach. Zu direkt.
Vor allem: verfassungswidrig, weil es in den Landeshaushalt eingreife.
Ich hielt dagegen.
Das war keine Finanzentscheidung, sondern eine Änderung im Hochschulrecht. Die Finanzwirkung ist nur mittelbar. Also zulässig.

Mein Volksbegehren scheiterte an der nötigen Zahl der Unterschriften.
Die Freien Wähler waren schneller.
Mit einem schlechteren Text, mit größerem Apparat, mit mehr Leuten.
Sie kopierten die Idee, nicht den Gedanken.
Aber sie kamen durch.

Was bleibt?

Das Bayerische Verfassungsgericht entschied:
Mein juristischer Ansatz war richtig.
Die Idee ging in die Entscheidung ein,
wenn auch nicht mein Name.

Später lief meine Domain und unsere Argumentation
in das Volksbegehren der Freien Wähler mit ein.
Keiner erinnerte sich mehr daran, woher das Ganze ursprünglich kam.
Auch nicht an mich.

Ich nenne es einen Sieg ohne Namen.
Und vielleicht war es das auch.
Aber: Es war ein Sieg.


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