Doch genauso, wie der Nichtwähler es unterlässt, sich aktiv an der gemeinsamen Sache zu beteiligen (wie im zweiten Kapitel dargelegt), so unterlassen es auch Staaten, rechtzeitig einzugreifen. Solange sie nicht direkt gestört werden, halten sie die Welt für in Ordnung. Erst wenn es zu spät ist, wird mit unanständigen Mitteln reagiert, weil die Zeit des anständigen, präventiven Handelns verstrichen ist.
Die Menschenrechte sollten unsere Richtschnur eines anständigen Handelns sein. Im Jahr 1948 schrieb die UN in ihre Allgemeine Erklärung: „Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet“.
Diese Worte bezogen sich direkt auf die Barbarei des Zweiten Weltkriegs. Doch die Worte allein helfen nicht, wenn sie nicht mit Leben erfüllt werden. Das Töten hat nach 1948 nicht aufgehört. Die Geschichte lehrt uns, dass internationale Verträge und Bünde – wie der Haager Staatenbund (1907) oder der Völkerbund – scheiterten, weil Großmächte ihre egoistischen Interessen über die gemeinsame Sache stellten.
Heute sind die Vereinten Nationen zwar umfassender, doch was nützt es, wenn die wohlfeilen Worte nicht gelebt werden? Sechzig Jahre nach dem Beschluss der Vereinten Nationen sind die formulierten Grundlagen in keinem Staat dieser Erde vollständig umgesetzt. Im Gegenteil: Das Wort Menschenrecht verkommt in den Sonntagsreden der Berufspolitiker zu einem gern gesehenen Begriff, dessen Inhalt nur noch hohl ist.
Es scheint fast so, als müssten die Gräueltaten nur lange genug her sein, dann will niemand mehr die Lehren daraus hören oder gar befolgen. Der Anstand – als moralische Selbstbeschränkung und als Fundament der res publica – ist die notwendige Kehrseite zur reinen technologischen Vernunft. Er ist die einzig nachhaltige Basis für die gemeinsame Sache.