Für die Doofen – Amnestie

Diese Geschichte über das Jahr 2030 ist eine fast exakte Spiegelung der rechtlichen und politischen Entwicklungen nach der nationalsozialistischen Machtübernahme im Jahr 1933.

Das Beispiel von Marla-Svenja Liebich, die ihre Haftstrafen nicht antreten muss und amnestiert wird, findet seine historische Entsprechung im Fall des Journalisten Thein, der 1938 von einer „Führeramnestie“ für ein politisches Delikt begnadigt wurde. Das ist aber nur die Spitze des Eisbergs.

Die NSDAP nutzte in den frühen Jahren ihrer Herrschaft zahlreiche „Gnadenerlasse“, um Anhänger, die in der Weimarer Republik wegen Propagandavergehen, Beleidigungen oder kleinerer politischer Straftaten verurteilt worden waren, nachträglich zu begnadigen. Das Ziel war nicht nur, die eigene Basis zu belohnen, sondern auch, der Bevölkerung zu signalisieren, dass ein neues, „gerechteres“ Rechtssystem galt, in dem die Taten der „Volkskämpfer“ nicht mehr als Unrecht betrachtet wurden.

Der Fall von Tillessen und Schulz, die 1921 den damaligen Finanzminister Matthias Erzberger ermordeten und ins Ausland flüchteten, zeigt eine noch extremere Form der Straflosigkeit. Sie lebten jahrelang unbehelligt, weil Ungarn eine Auslieferung ablehnte – ein Zeichen der fehlenden internationalen Kooperation gegen den Rechtsterrorismus. Als Tillessen 1933 nach Deutschland zurückkehrte, wurde er nicht nur nicht verhaftet, sondern wie ein Held gefeiert.

Beide Fälle verdeutlichen, wie ein Staat, der seine demokratische und rechtsstaatliche Verfassung aufgibt, nicht nur die Gesetze für die Zukunft ändert, sondern auch die Vergangenheit umschreibt und die Verbrechen seiner politischen Verbündeten nachträglich als rechtmäßig erklärt.

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