Der vorige beschriebene Fall ist eine direkte Adaption der Fememorde in der Weimarer Republik, die am 9. September 1925 von der Berliner Polizei öffentlich gemacht wurden. Die „Organisation Consul“, die „Schwarze Reichswehr“ und der „Bund Wiking“ verübten damals Morde an „Verrätern“ in den eigenen Reihen. Die Morde wurden nach Scheinprozessen in abgelegenen Wäldern vollstreckt. Auch damals waren Reichswehroffiziere involviert, und die Urteile in den folgenden Prozessen waren oft milde.
Die Ähnlichkeiten in der Argumentation der Täter und deren Unterstützer sind frappierend: Die Morde wurden nicht als Verbrechen verstanden, sondern als heldenhafter Kampf gegen ein verhasstes System. Die damalige Republik, so wie die Bundesrepublik heute, stand vor der Herausforderung, sich gegen einen Untergrundterror zu verteidigen, der von Teilen der Gesellschaft geduldet oder sogar als legitim angesehen wurde. Die Aufdeckung war ein großer Erfolg für die demokratischen Kräfte, aber die nachfolgende Justiz und die politische Entwicklung ließen die langfristige Gefahr, die von diesen Netzwerken ausging, lange unterschätzen.
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