Frauke Brosius-Gersdorf betont, dass Werte im Grundgesetz wie Axiome gesetzt sind: Sie bilden fundamentale normative Orientierungen, deren konkrete Reichweite aber durch Rechtsprechung und Gesetzgebung interpretiert werden muss. Werte sind somit reflexive Axiome: Sie sind unverzichtbar für das Funktionieren der Rechtsordnung, aber ihre Anwendung erfordert ständige Überprüfung auf Angemessenheit, Grundrechtsschutz und Diskriminierungsfreiheit1
4. Juristische Spannungsfelder:
Dogmatik versus Hermeneutik
Die Spannungen zwischen stabiler Dogmatik und dynamischer Rechtshermeneutik lassen sich über zwei aktuelle Perspektiven verdeutlichen:
Christian Waldhoff: Werte im Recht müssen sich in einer klaren juristischen Dogmatik manifestieren. Axiome wie die Menschenwürde sind festgeschrieben, ihre normative Verbindlichkeit steht nicht zur Disposition. Die Gefahr „gefährlicher Setzungen“ wird durch strikte Einhaltung verfassungsrechtlicher Normen und Verfahren kontrolliert.2
- Gert-Jan van Mechelen: Werte sind historisch und kulturell variabel. Das Recht ist ein Sinnfeld, in dem Normen ständig im Licht gesellschaftlicher und moralischer Entwicklungen ausgelegt werden müssen. Richter und Juristen tragen die Verantwortung, die Werte lebendig zu halten und Ungerechtigkeiten oder veraltete Wertvorstellungen zu vermeiden.3
5. Zusammengefasst
Die juristische Perspektive zeigt, dass Werte im Recht fest verankert, aber nicht starr sind. Sie sind axiomatisch gesetzt (BVerfG, Grundgesetz), aber ihre Anwendung und Interpretation erfordert Reflexion, methodische Sorgfalt und Anpassung an gesellschaftliche Veränderungen (Brosius-Gersdorf, van Mechelen). Damit entstehen Werte im Recht als dynamische, rechtsverbindliche Orientierungspunkte, die sowohl Stabilität als auch Flexibilität gewährleisten.
1Brosius-Gersdorf, Frauke: Verfassungsrechtliche Wertordnung und Menschenwürde, NJW 2015, S. 1125–1138
2Waldhoff, Christian: Die Dogmatik der Grundrechte, Berlin 2010.
3van Mechelen, Gert-Jan: Recht als dynamisches Sinnfeld, Zeitschrift für Rechtsphilosophie 2016, S. 45–68
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