Kieselsteine

  • Politikwissenschaftliche Perspektive


    Werte als Legitimationsgrundlage (Max Weber)

    Max Weber unterschied in seiner Handlungstypologie zwischen zweckrationalem, affektuellem, traditionalem und wertrationalem Handeln. Wertrationalität meint, dass Akteure ihr Handeln nicht nach Erfolgsaussichten oder Nutzen bemessen, sondern nach einem als verpflichtend empfundenen Wert oder Prinzip. Damit werden Werte in der Politik zu einer Legitimationsquelle: Politische Ordnungen und Entscheidungen rechtfertigen sich nicht nur durch ihre Effizienz (zweckrational), sondern durch ihre Bindung an normative Prinzipien wie Gerechtigkeit, Freiheit oder Gleichheit.1

    Wert als Differenz: Weber betont, dass Wertorientierungen in sozialen Handlungen eine zentrale Rolle spielen. Sie sind stets relational, weil sie im Verhältnis zu anderen Werten, Normen und Erwartungen stehen. Werte motivieren Handlungen nicht isoliert, sondern in Abgrenzung und Bezug

    Werte als Setzung: Werte werden nach Weber in kulturellen, religiösen und politischen Institutionen institutionalisiert. Sie sind nicht naturgegeben, sondern Ergebnis sozialer Prozesse, die je nach Kontext variieren.2

    Gefährliche Setzungen: Weber warnt vor charismatischer und autoritärer Herrschaft, in der Werte instrumentalisiert werden, um Macht zu festigen. Religiöse oder ideologische Wertsetzungen können so zum Mittel politischer Dominanz werden.3

    Werte als Axiome: Manche Werte erscheinen bei Weber als Grundannahmen (z. B. Pflicht, Gerechtigkeit), die rationales Handeln strukturieren, ohne selbst vollständig begründbar zu sein. Ihre kritische Reflexion ist nötig, da sie Handlungen prägen, oft unbewusst.4



    1Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriss der verstehenden Soziologie (Tübingen: Mohr Siebeck, 1922/1972), Kap. 1, §2

    2Ebd., §§3–4.

    3Max Weber, Politik als Beruf (München: Duncker & Humblot, 1919).

    4Wolfgang Schluchter, Religion und Lebensführung. Studien zu Max Webers Kultur- und Werttheorie (Frankfurt a.M.: Suhrkamp, 1988).

  • Werte als ökonomische Grundlage der Gegenwart

    Die zeitgenössischen Ökonomen Fratzscher, Piketty, Sen und Stiglitz bestätigen die These, dass Werte in der Ökonomie weder absolut noch neutral sind. Sie entstehen durch Differenzbildung (z. B. gerecht/ungerecht), durch Setzung (politische Entscheidungen, Institutionen), sie wirken wie Axiome (Freiheit, Gleichheit, Teilhabe), und sie können gefährlich missbraucht werden (Legitimation von Ungleichheit, Ausbeutung, Exklusion).

    Damit machen die Gegenwartsdebatten deutlich: Werte sind keine Randnotiz ökonomischer Theorie, sondern die Grundlage, auf der Gesellschaften ihre Zukunftsfähigkeit entscheiden.


  • Zeitgenössische Ökonomie und Werte

    Marcel Fratzscher: Werte im Spannungsfeld von Teilhabe und Ungleichheit

    Der deutsche Ökonom Marcel Fratzscher (*1969), Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), betont in seinen Schriften1, dass ökonomische Fragen stets auch Wertfragen sind. Werte wie Chancengleichheit, Gerechtigkeit und Teilhabe sind für ihn nicht selbstverständlich, sondern werden durch politische Institutionen und wirtschaftliche Strukturen gesetzt und verhandelt.

    Fratzscher zeigt, dass Werte im ökonomischen Diskurs relational funktionieren: „Leistungsgerechtigkeit“ etwa erhält nur Sinn in Abgrenzung zu empfundenen Ungerechtigkeiten, etwa im Steuer- oder Bildungssystem. Zugleich warnt er vor gefährlichen Setzungen – etwa dann, wenn politische Eliten Ungleichheit durch die rhetorische Berufung auf „Leistung“ rechtfertigen. Für Fratzscher sind Werte zwar Axiome im Sinne grundlegender Orientierungen, doch sie müssen empirisch überprüfbar und gesellschaftlich legitimierbar bleiben.2

    Thomas Piketty: Gleichheit als historisches Wertaxiom

    Der französische Ökonom Thomas Piketty (*1971) hat mit Capital in the Twenty-First Century (2013)3 die Debatte um ökonomische Werte wie Gleichheit und Gerechtigkeit neu entfacht. Seine empirische Analyse der Vermögens- und Einkommensverteilung zeigt, dass ökonomische Systeme nie wertneutral sind: Sie spiegeln stets normative Setzungen wider, etwa in Steuerpolitik oder Eigentumsordnung.

    Für Piketty ist Gleichheit kein „natürliches“ Prinzip, sondern eine gesellschaftliche Entscheidung, die historisch immer wieder neu ausgehandelt wird. Seine Arbeiten unterstreichen, dass Werte wie soziale Gerechtigkeit Axiome der Demokratie sind – aber zugleich politisch umkämpft und gefährdet durch wachsende Ungleichheit.

    Amartya Sen: Werte als Freiheit und Fähigkeiten

    Der indische Nobelpreisträger Amartya Sen (*1933) verschiebt den Fokus vom Einkommen auf die Freiheiten des Menschen. In seinem Capability Approach4 (entwickelt seit den 1980er Jahren, systematisch in Development as Freedom, 1999) definiert er „Wert“ nicht allein als ökonomisches Gut oder Nutzen, sondern als Möglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

    Damit verbindet Sen ökonomische mit ethischen Kategorien: Ein Gesellschaftssystem ist nicht wertvoll, weil es maximalen Wohlstand produziert, sondern weil es den Menschen die Freiheit eröffnet, ihre Fähigkeiten zu entfalten. Werte erscheinen hier als Axiome menschlicher Entwicklung, die sich nicht auf Märkte oder Nutzenfunktionen reduzieren lassen.5


    Joseph Stiglitz: Fairness als Bedingung für Wohlstand

    Der US-amerikanische Nobelpreisträger Joseph Stiglitz (*1943) betont in The Price of Inequality (2012)6, dass extreme Ungleichheit nicht nur moralisch problematisch ist, sondern auch ökonomisch dysfunktional. Werte wie Fairness, Transparenz und Teilhabe sind für ihn nicht bloß normative Ideale, sondern funktionale Voraussetzungen für nachhaltigen Wohlstand.

    Stiglitz zeigt, dass gefährliche Setzungen entstehen, wenn Märkte und Institutionen im Sinne privilegierter Gruppen gestaltet werden. Damit geraten nicht nur Gerechtigkeitswerte in Gefahr, sondern auch die Stabilität des ökonomischen Systems selbst.7



    1Marcel Fratzscher, Die Deutschland-Illusion: Warum wir unsere Wirtschaft überschätzen und Europa brauchen (München: Hanser, 2014)

    2Marcel Fratzscher, Verteilungskampf: Warum Deutschland immer ungleicher wird (München: Hanser, 2016).

    3Thomas Piketty, Capital in the Twenty-First Century (Cambridge, MA: Harvard University Press, 2013)

    4Amartya Sen, Development as Freedom (New York: Knopf, 1999).

    5Amartya Sen, Commodities and Capabilities (Oxford: Oxford University Press, 1985).

    6Joseph E. Stiglitz, The Price of Inequality: How Today’s Divided Society Endangers Our Future (New York: W.W. Norton, 2012).

    7Joseph E. Stiglitz, Globalization and Its Discontents (New York: W.W. Norton, 2002).

  • Spieltheorie und Rational Choice: Wert als Strategie und Nutzenfunktion

    Von Neumann/Morgenstern: Wert als erwarteter Nutzen

    Mit der Theory of Games and Economic Behavior (1944)1 begründeten John von Neumann und Oskar Morgenstern die moderne Spieltheorie. Sie stellten die These auf, dass man individuelles Verhalten in strategischen Situationen mathematisch modellieren könne. Der zentrale Begriff ist der erwartete Nutzen: Menschen wählen jene Handlungsoption, die ihnen den höchsten erwarteten Wert bringt, unter Berücksichtigung der Entscheidungen anderer.

    Damit wird Wert zu einer mathematischen Funktion: Er ist nicht mehr nur subjektiv empfunden oder gesellschaftlich vermittelt, sondern lässt sich in Formeln ausdrücken – als Nutzenfunktion, die den Präferenzen eines Akteurs entspricht.2

    Rational Choice Theory: Wert als Kalkül

    Gary S. Becker und andere erweiterten diesen Ansatz zur Rational Choice Theory3: Alle sozialen Phänomene – von Kriminalität über Familie bis hin zu Politik – lassen sich auf rationale Nutzenkalküle zurückführen. Werte erscheinen hier als messbare Präferenzen, die Individuen gegeneinander abwägen. „Wertvoll“ ist, was in einer bestimmten Entscheidungssituation den höchsten Nutzen verspricht.

    Grenzen: Das Messproblem

    Doch gerade hier zeigt sich die Schwäche:

    • Von Neumann/Morgenstern selbst betonten, dass man zwar mathematisch korrekt Nutzenfunktionen formulieren kann, dass aber das Messen von Präferenzen fundamental unsicher bleibt.
    • Menschen handeln oft nicht rational im Sinne der Theorie (siehe Behavioral Economics).
    • Viele Werte lassen sich nicht in Nutzenfunktionen übersetzen (Menschenwürde, Gerechtigkeit, Liebe).

    Die Spieltheorie zeigt also: Wir können Wert als Strategie modellieren, aber nicht in seiner ganzen Tiefe messen.4

    Spieltheorie und Rational Choice erweitern den ökonomischen Wertbegriff, indem sie ihn formal und mathematisch operationalisierbar machen. Doch sie bestätigen letztlich jedoch:

    • Wert bleibt relational (strategisch im Verhältnis zu anderen Spielern).
    • Wert bleibt gesetzt (Nutzenfunktionen sind Modellannahmen, keine Naturgesetze).
    • Gefährliche Setzungen entstehen, wenn man das Modell mit der Realität verwechselt und glaubt, man könne Werte tatsächlich lückenlos berechnen.

    Damit ist die Spieltheorie ein wichtiger Zwischenschritt: Sie zeigt die Faszination und die Grenzen mathematischer Wertmessung – und bereitet den Boden für die Kritik der Behavioral Economics und die neueren Debatten um Unternehmensethik und CSR.

    1John von Neumann / Oskar Morgenstern: Theory of Games and Economic Behavior (1944)

    2Kenneth J. Arrow: Social Choice and Individual Values (1951) – zentral für das Messproblem kollektiver Präferenzen.

    3Gary S. Becker: The Economic Approach to Human Behavior (1976) – Ausweitung des Rational-Choice-Ansatzes auf nicht-ökonomische Bereiche.

    4James S. Coleman: Foundations of Social Theory (1990) – klassische Anwendung von Rational Choice in Soziologie.

  • Behavioral Economics

    Die Verhaltensökonomik (u. a. Daniel Kahneman1, Richard Thaler2) hat den subjektiven Wertbegriff weiterentwickelt. Sie zeigt, dass Menschen nicht streng rational handeln, sondern Wertzuschreibungen durch kognitive Verzerrungen, Heuristiken und soziale Vergleiche geprägt sind. Beispiele sind der Framing-Effekt (der gleiche Sachverhalt erscheint unterschiedlich wertvoll, je nach Darstellung) oder die Verlustaversion (Verluste werden stärker gewichtet als gleich große Gewinne). Wert ist also nicht nur subjektiv, sondern auch psychologisch und sozial konstruiert.34

    Wertepluralismus in der Ökonomie

    Die modernen Ansätze zeigen, dass es in der Ökonomie nicht mehr nur um den „Preis“ als Ausdruck des Wertes geht. Vielmehr überlagern sich verschiedene Wertdimensionen:

    • Ökonomischer Wert (Preis, Gewinn, Effizienz),
    • Sozialer Wert (Fairness, Teilhabe),
    • Ökologischer Wert (Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung).

    Dieser Pluralismus verdeutlicht, dass ökonomische Werte nicht isoliert existieren, sondern eingebettet sind in gesellschaftliche Debatten und politische Entscheidungen.

    Zusammenfassung

    Die neueren Ansätze führen die Linie deiner allgemeinen Wertanalyse konsequent fort:

    • Wert als Differenz (z. B. Verlust vs. Gewinn, nachhaltiges vs. nicht-nachhaltiges Handeln).
    • Wert als Setzung (gesellschaftlich formulierte Leitbilder wie „Nachhaltigkeit“ oder „Transparenz“).
    • Gefährliche Setzungen (wenn Unternehmen „Werte“ instrumentalisieren, um Greenwashing oder Profitinteressen zu verschleiern).

    Damit wird deutlich: In der zeitgenössischen Wirtschaft ist Wert nicht mehr nur eine Frage von Preisen und Märkten, sondern ein komplexes Geflecht aus ökonomischen, sozialen und normativen Dimensionen.


    1Daniel Kahneman / Amos Tversky: „Prospect Theory: An Analysis of Decision under Risk“ (Econometrica, 1979) – Grundlagentext der Behavioral Economics.

    2Richard H. Thaler / Cass R. Sunstein: Nudge: Improving Decisions about Health, Wealth, and Happiness (2008)

    3Milton Friedman: „The Social Responsibility of Business is to Increase its Profits“ (New York Times Magazine, 1970) – CSR-kritische Position

    4Archie B. Carroll: „The Pyramid of Corporate Social Responsibility“ (Business Horizons, 1991) – Standardmodell für CSR.

  • Neoklassik: Subjektive Wertlehre (Grenznutzen)

    Mit dem Übergang ins 19. Jahrhundert verschiebt sich die ökonomische Wertdebatte: Von objektiven Maßstäben wie Arbeit oder Produktionskosten hin zu einem subjektiven Verständnis. Die sogenannte Grenznutzentheorie (u. a. Carl Menger1, William Stanley Jevons2, Léon Walras3) markiert diese Wende.

    Subjektiver Wert

    In der neoklassischen Ökonomie ist Wert nicht länger in der Arbeit verankert, sondern im Nutzen, den ein Individuum aus einem Gut zieht. Entscheidend ist nicht der durchschnittliche Aufwand, sondern die individuelle Präferenz: Ein Glas Wasser ist in der Wüste unschätzbar wertvoll, während es in einer Großstadt kaum einen Preis erzielt.

    Grenznutzen als Differenz

    Besonders prägend ist das Konzept des Grenznutzens: Der Wert eines Gutes nimmt mit jeder zusätzlichen Einheit ab. Das erste Brot stillt den Hunger, das zweite bringt noch Genuss, das zehnte verliert fast jede Bedeutung. Damit ist Wert explizit relational und differenziell – er existiert nur im Verhältnis zu Alternativen und im Vergleich der jeweiligen Situation.

    Rationalität und Marktgleichgewicht

    Die Neoklassik baut auf der Annahme rationaler Akteure, die nach Nutzenmaximierung streben. Werte sind also nicht nur subjektiv, sondern auch vergleichbar: Preise im Markt spiegeln die aggregierten individuellen Präferenzen wider. Der Markt wird damit zur Instanz, die Werte in Form von Preisen sichtbar und verbindlich macht.

    Unterschied zur klassischen Wertlehre

    Während Smith, Ricardo und Marx Wert an objektive Größen (Arbeit, Produktionszeit) binden, entkoppelt die Neoklassik Wert vollständig von solchen Grundlagen. Wert ist rein subjektiv, kontextabhängig und individuell gesetzt.

    Die neoklassische Wertlehre bestätigt zentrale Elemente deiner allgemeinen Wertanalyse:

    • Wert als Differenz (Grenznutzen entsteht nur im Vergleich).
    • Wert als Setzung (individuelle Präferenzen legen fest, was wertvoll ist).
    • Gefährliche Setzungen (wenn Märkte falsche Anreize setzen, etwa bei Spekulationsblasen).

    Damit markiert die Neoklassik einen Bruch mit den klassischen Theorien: Wert ist nicht mehr gesellschaftlich oder historisch verankert, sondern Ergebnis individueller Entscheidungen und kollektiver Marktmechanismen.

    1Carl Menger: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre (1871)

    2William Stanley Jevons: The Theory of Political Economy (1871)

    3Léon Walras: Éléments d’économie politique pure (1874/77)

  • Ökonomische Perspektive

    Klassische Wertlehren: Aristoteles, Smith, Ricardo, Marx

    Die ökonomische Diskussion über Wert beginnt in der Antike und entwickelt sich über die klassische Nationalökonomie bis hin zu Marx. Obwohl die Begriffe und Methoden variieren, zeigt sich ein wiederkehrendes Prinzip: Wert entsteht relational und gesellschaftlich vermittelt, oft durch Abgrenzung und Setzung.

    Aristoteles: Gebrauchswert versus Tauschwert

    Aristoteles (384–322 v. Chr.) unterscheidet zwischen dem Gebrauchswert eines Gutes (sein Nutzen im konkreten Gebrauch) und seinem Tauschwert (sein Wert im Austauschverhältnis).1 Wert entsteht also nicht absolut, sondern durch das Verhältnis eines Gutes zu anderen Gütern und zu menschlichen Bedürfnissen. Damit ist bereits ein relationales Verständnis von Wert angelegt: Etwas ist wertvoll, weil es sich von anderen Dingen unterscheidet und eine bestimmte Funktion erfüllt.

    Adam Smith: Arbeitswert und gesellschaftliche Vermittlung

    Adam Smith (1723–1790) entwickelt die Idee, dass Wert im Wesentlichen durch Arbeit bestimmt wird, die in eine Ware investiert wird.2 Im Wohlstand der Nationen zeigt er, dass der Preis eines Gutes die gesellschaftlich erforderliche Arbeit widerspiegelt. Wert entsteht hier aus der interpersonellen Relation: nicht das Gut an sich ist wertvoll, sondern das Verhältnis von Arbeitsaufwand, Nutzen und Tauschmöglichkeit im gesellschaftlichen Kontext.

    David Ricardo: Arbeitswert und Austausch

    David Ricardo (1772–1823) präzisiert diese Arbeitswerttheorie und betont die Rolle der gesellschaftlich notwendigen Arbeitszeit als Maß für Wert.3 Wert wird damit nicht individuell, sondern historisch und gesellschaftlich vermittelt: Was wertvoll ist, hängt davon ab, wie viel gesellschaftlich anerkannte Arbeit notwendig ist, um es herzustellen. Auch hier wird Wert relational verstanden – er existiert erst im Austausch und im Vergleich zu anderen Waren.

    Karl Marx: Wert als gesellschaftliche Form

    Karl Marx (1818–1883) verschiebt den Fokus radikal: In der Kritik der politischen Ökonomie bezeichnet Wert das gesellschaftlich notwendige Quantum an Arbeit, das in einer Ware steckt. Wert ist keine normative Größe (gut oder schlecht), sondern eine soziale Kategorie, die die Struktur kapitalistischer Produktionsverhältnisse beschreibt.4 Marx zeigt, dass der Tauschwert von Waren den Fetischcharakter der Ware annimmt: Wert erscheint als Eigenschaft der Dinge, obwohl er historisch und sozial vermittelt ist.

    Die klassischen Ökonomen demonstrieren, dass Wert immer relational ist:

    • Aristoteles: Differenz von Gebrauch und Austausch.
    • Smith & Ricardo: Differenz zwischen individueller und gesellschaftlich notwendiger Arbeit.
    • Marx: Historisch und sozial vermittelte Relation von Arbeit, Gesellschaft und Tauschwert.

    Auch wenn Marx den normativen Gehalt klassischer Wertethik ausklammert, bleibt die Grundstruktur erhalten: Wert existiert nur im Verhältnis, wird gesetzt und ist in gesellschaftliche Strukturen eingebettet.


    1Aristoteles: Politik (bes. Buch I, Kap. 8–10: Unterscheidung von Gebrauchswert und Tauschwert).

    2Adam Smith: An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations (1776), Buch I, Kap. 4–6 (Unterscheidung Gebrauchswert/Tauschwert).

    3David Ricardo: On the Principles of Political Economy and Taxation (1817), Kap. 1 („On Value“).

    4Karl Marx: Das Kapital, Band I (1867), Kap. 1–3 (Wertformanalyse, Arbeitswerttheorie)

  • Menschenwürde als unantastbarer Wert versus historischer Missbrauch von „Werten“

    Die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) gilt im deutschen Verfassungsrecht als unantastbarer, fundamentaler Wert. Sie bildet das axiomatische Fundament der Rechtsordnung und ist zugleich Ausdruck eines normativen Konsenses, der nach der Barbarei des Zweiten Weltkriegs gezielt gesetzt wurde. Diese Setzung reflektiert das historische Bewusstsein über den Missbrauch von Werten in der NS-Zeit, als ideologische Konstrukte wie „Rassenreinheit“ oder „Euthanasie“ per Gesetz legitimiert wurden.

    Historische Perspektive: NS-Verbrechen und Werteverfall

    Unter der NS-Justiz wurden Werte wie Recht, Ordnung und Staatsgehorsam instrumentell genutzt, um Unrecht zu legitimieren. Richter, Staatsanwälte und Verwaltungsbeamte handelten nach „gesetzlichen“ Vorgaben, die moralisch und ethisch verwerflich waren. Fritz Bauer und andere Akteure der Nachkriegszeit zeigen, dass die Wiederherstellung moralisch fundierter Werte im Recht nicht automatisch erfolgt: Werte müssen bewusst interpretiert und durchgesetzt werden, um die Justiz vor Wiederholungen historischen Versagens zu schützen.1



    Juristische Lehren aus der NS-Zeit

    1. Dogmatische Absicherung: Axiome wie die Menschenwürde dürfen nicht relativiert werden; sie bilden die Stabile Basis der Rechtsordnung (vgl. Waldhoff).
    2. Reflexive Interpretation: Werte müssen im historischen und gesellschaftlichen Kontext interpretiert werden, um Missbrauch zu verhindern (vgl. van Mechelen).
    3. Institutionelle Verantwortung: Gerichtsbarkeit, Staatsanwaltschaft und Gesetzgebung tragen Verantwortung, dass gesetzlich verankerte Werte nicht zu Instrumenten von Machtmissbrauch werden.

    Die historische Erfahrung verdeutlicht, dass Werte im Recht axiomatisch und verbindlich gesetzt werden müssen, gleichzeitig aber kontinuierlich reflektiert und hermeneutisch interpretiert werden müssen, um Missbrauch zu verhindern. Die Menschenwürde ist nicht nur normatives Axiom, sondern praktisch wirksamer Orientierungswert, dessen Einhaltung ständige Wachsamkeit von Gesetzgeber, Richter und Gesellschaft erfordert.

    1Bauer, Fritz: Menschenrechte und Strafverfolgung von NS-Verbrechen, Frankfurt 1965.

  • 3. Werte als reflexive Axiome –Brosius-Gersdorf

    Frauke Brosius-Gersdorf betont, dass Werte im Grundgesetz wie Axiome gesetzt sind: Sie bilden fundamentale normative Orientierungen, deren konkrete Reichweite aber durch Rechtsprechung und Gesetzgebung interpretiert werden muss. Werte sind somit reflexive Axiome: Sie sind unverzichtbar für das Funktionieren der Rechtsordnung, aber ihre Anwendung erfordert ständige Überprüfung auf Angemessenheit, Grundrechtsschutz und Diskriminierungsfreiheit1

    4. Juristische Spannungsfelder:
    Dogmatik versus Hermeneutik

    Die Spannungen zwischen stabiler Dogmatik und dynamischer Rechtshermeneutik lassen sich über zwei aktuelle Perspektiven verdeutlichen:

    Christian Waldhoff: Werte im Recht müssen sich in einer klaren juristischen Dogmatik manifestieren. Axiome wie die Menschenwürde sind festgeschrieben, ihre normative Verbindlichkeit steht nicht zur Disposition. Die Gefahr „gefährlicher Setzungen“ wird durch strikte Einhaltung verfassungsrechtlicher Normen und Verfahren kontrolliert.2

    • Gert-Jan van Mechelen: Werte sind historisch und kulturell variabel. Das Recht ist ein Sinnfeld, in dem Normen ständig im Licht gesellschaftlicher und moralischer Entwicklungen ausgelegt werden müssen. Richter und Juristen tragen die Verantwortung, die Werte lebendig zu halten und Ungerechtigkeiten oder veraltete Wertvorstellungen zu vermeiden.3

    5. Zusammengefasst


    Die juristische Perspektive zeigt, dass Werte im Recht fest verankert, aber nicht starr sind. Sie sind axiomatisch gesetzt (BVerfG, Grundgesetz), aber ihre Anwendung und Interpretation erfordert Reflexion, methodische Sorgfalt und Anpassung an gesellschaftliche Veränderungen (Brosius-Gersdorf, van Mechelen). Damit entstehen Werte im Recht als dynamische, rechtsverbindliche Orientierungspunkte, die sowohl Stabilität als auch Flexibilität gewährleisten.


    1Brosius-Gersdorf, Frauke: Verfassungsrechtliche Wertordnung und Menschenwürde, NJW 2015, S. 1125–1138

    2Waldhoff, Christian: Die Dogmatik der Grundrechte, Berlin 2010.

    3van Mechelen, Gert-Jan: Recht als dynamisches Sinnfeld, Zeitschrift für Rechtsphilosophie 2016, S. 45–68

  • Werte operationalisieren – Aufgabe von Rechtsprechung und Gesetzgeber

    Das Grundgesetz sieht die Menschenwürde als zentrales Axiom, dessen konkrete Reichweite jedoch durch Rechtsprechung und Gesetzgebung immer wieder neu auszulegen und zu konkretisieren ist. Diese Reflexionspflicht gilt gleichermaßen für Gesetzgeber, Richter und Anwender und dient dazu, die Pluralität der Gesellschaft zu achten und die Grundrechte zu schützen.

    Schlussfolgerung

    Die Perspektive von Brosius-Gersdorf ergänzt die philosophische und soziologische Analyse um eine praktische Dimension: Werte sind nicht nur Differenzierungen oder Setzungen, sondern müssen konkret formuliert, geschützt und vor Missbrauch bewahrt werden. Damit wird der Wertediskurs zu einer zentralen Frage der Demokratie und des menschlichen Zusammenlebens.

    Werte im Verfassungsrecht und Strafrecht

    1. Verfassungsrechtliche Wertordnung (BVerfG)

    Werte im Recht sind nicht abstrakte philosophische Konstrukte, sondern rechtsverbindlich gesetzt. Das Grundgesetz bildet nach dem Zweiten Weltkrieg eine axiomatische Wertordnung, die zentrale Prinzipien wie die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) festlegt. Die Einbettung in die nationale Rechtsordnung macht Werte einklagbar und operationalisiert sie für Staat und Gesellschaft1

    Das Bundesverfassungsgericht interpretiert diese Werte, es setzt sie nicht neu, sondern prüft ihre Anwendung in konkreten Fällen. Historische Reflexionen, etwa die NS-Justiz, zeigen die Notwendigkeit, dass Werte kritisch interpretiert und durchgesetzt werden müssen, um Missbrauch zu verhindern. Beispiele wie das Asylrecht (Art. 16a GG) verdeutlichen, dass Werte zwar gesetzlich festgelegt, aber in ihrer konkreten Ausgestaltung flexibel sind und gesellschaftlichen Veränderungen unterliegen.2

    2. Abgrenzung von Wert versus Unwert im Strafrecht

    Im Strafrecht wird die Unterscheidung zwischen Wert und Unwert operationalisiert: Grundrechte und Menschenwürde stehen dem Unwert von Gewalt, Mord und systematischer Entrechtung gegenüber. Ein historisches Beispiel ist Fritz Bauer, der als Frankfurter Staatsanwalt die Strafverfolgung von NS-Verbrechern vorantrieb. Ohne Bauers Werteorientierung – Gerechtigkeit, moralische Verantwortung, Pflicht zur Aufarbeitung – hätte die Justiz die NS-Verbrechen in der frühen Bundesrepublik kaum konsequent verfolg.3



    1Bundesverfassungsgericht (BVerfG): BVerfGE 1, 1 ff. – Lüth-Urteil, 1958.

    2Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 1 Abs. 1 und Art. 16a.

    3Bauer, Fritz: Menschenrechte und Strafverfolgung von NS-Verbrechen, Frankfurt 1965